Parallelsprachenprogramm
Dieses Programm zur individuellen Förderung ermöglicht besonders motivierten und sprachbegabten Schülern1 den gleichzeitigen Erwerb zweier Fremdsprachen (Französisch und Latein) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (bzw. 6 bis 9 im G8).
1. Ziele des Programms
a) Fachliche Ziele
Die Teilnehmer sollen am Ende von Jahrgangsstufe 10 (bzw. 9 im G8) alle in den Kernlehrplänen beider Fächer ausgewiesenen Kompetenzerwartungen erfüllen.
In den Kompetenzbereichen zeigen sich fachspezifische Unterschiede. Der Französischunterricht befähigt die Schüler zu interkultureller Handlungsfähigkeit und zu einer aktiven Kommunikation in typischen Alltagssituationen, in der Ausbildung, im Studium und im Beruf. Im Französischunterricht erweitern die Schüler ihre kommunikative Kompetenzen wie Hörverstehen, Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben, Sprachmittlung sowie Kompetenzen im Umgang mit Texten und Medien, z.B. literarische Texte (in Auszügen), Sachtexte, Zeitungsartikel, Interviews, Filme.
Der Lateinunterricht strebt eine historische Kommunikation durch die Erschließung überlieferter antiker und mittelalterlicher lateinischer Texte und die dafür erforderliche passive Sprach- und Textkompetenz an. Der Lateinunterricht leitet zur Sprachreflexion und zum Verständnis des Lateinischen als eines Modells von Sprache an.
Andererseits führt der parallele Unterricht in Französisch und Latein durch die über das Vulgärlatein vermittelte Sprachverwandtschaft zu einem tieferen Erwerb an Sprachkompetenz sowohl des Französischen und als auch des Lateinischen. Dies gilt nicht nur für den Wortschatz und die Wortbildungsgesetze, sondern auch für die Formen- und die Satzlehre. Wo die Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten nicht ohnehin offensichtlich sind, sollten die Lehrenden durch entsprechende Hinweise den Sprachvergleich anregen, damit die Parallelsprachenlerner durch fächerübergreifendes und vernetztes Lernen nicht nur ihre Sprachkompetenzen in beiden Sprachen vertiefen, sondern auch ihre Transfer- und Analysefähigkeiten verbessern. Auf diese Weise kann insbesondere der Lateinunterricht das Erlernen des Französischen unterstützen.
Durch diese Unterschiede wird im parallelen Unterricht von Französisch und Latein ein Zuwachs an Kompetenzen erzielt, der den Teilnehmern an diesem Programm den parallelen Fremdsprachenerwerb zunehmend erleichtert.
b) Pädagogische Ziele
- die Verantwortung für das eigene Lernen erhöhen,
- die Schüler herausfordern und motivieren und
- ihnen ein besonderes Erfolgserlebnis ermöglichen.
Auf diese Weise soll die individuelle Entwicklung insgesamt, vor allem aber die Schlüsselkompetenz für lebenslanges Lernen, die formale Lernkompetenz (das „Lernenlernen“), gefördert werden.
2. Organisation
Für die Schüler einer Klasse finden der Französisch- und der Lateinunterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (bzw. 6 bis 9 im G8) zeitgleich statt. Ein Parallelsprachenlerner nimmt am Unterricht in beiden Fremdsprachen im Rahmen des Drehtürmodells teil, d.h. in jeder Sprache mit der hälftigen Stundenzahl. Zu Beginn des Halbjahres sprechen die Schüler mit den jeweiligen Fachlehrern ab, an welchen Wochentagen sie im Fachunterricht sind. Ausnahmeregelungen (z.B. vor Klassenarbeiten) sind nach Absprache mit den Fachlehrern möglich. In Vertretungsstunden besuchen die Schüler immer den Unterricht, in dem der Fachlehrer unterrichtet.
Jeder Parallelsprachenlerner wählt zwei Mitschüler (je einen aus der Französisch- und einen aus der Lateinlerngruppe) aus, die ihn über den Inhalt jeder Stunde, an der er nicht teilgenommen hat, sowie über die gestellten Hausaufgaben zuverlässig informieren und die verteilten Unterrichtsmaterialien an ihn weiterleiten. Der Parallelsprachenlerner arbeitet zu Hause den versäumten Unterricht selbstständig nach und erledigt auch die Hausaufgaben.
Der Parallelsprachenlerner nimmt in beiden Fächern an allen Klassenarbeiten teil. Auch in den normalen Unterrichtsstunden, in denen er anwesend ist, nimmt er keine Sonderrolle ein, sondern wird wie jeder andere Schüler dem Leistungsstand und Leistungsvermögen entsprechend gefördert. Seine Sonstigen Leistungen im Unterricht werden nach denselben Kriterien wie die seiner Mitschüler beurteilt.
3. Betreuung
Die Teilnehmer werden von Frau Hamart-Schafft und Herrn Kreter als Koordinatoren des Parallelsprachenprogramms über die Dauer der Maßnahme betreut und unterstützt. Die Koordinatoren repräsentieren die beiden Fächer und stehen als Ansprechpartner in allen Belangen immer zur Verfügung.
4. Zusätzliche Unterrichtsangebote
In den ersten Wochen bieten die Koordinatoren des Parallelsprachenprogramms einen Einführungskurs an. Die Schüler lernen die Unterrichtsmaterialien in beiden Fächern sowie verschiedene Arbeitsmethoden und Lernstrategien zum Fremdsprachenerwerb kennen und erfahren, wie sie sie für das eigene selbstständige Lernen effektiv nutzen können.
Anders als in den ersten beiden Lernjahren stehen im 3. und 4. Lernjahr für die 2. Fremdsprache regulär nur 3 Wochenstunden zur Verfügung. In der Regel finden findet aber im ersten Halbjahr eines Schuljahres eine Französisch-AG als Vorbereitung auf die DELF-Prüfung statt. An dieser AG können die Parallelsprachenlerner teilnehmen und in kleinen Lerngruppen insbesondere ihre kommunikativen Kompetenzen in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben erweitern und vertiefen. Im zweiten Schulhalbjahr wird nach Bedarf eine Latein-AG eingerichtet, die von Lateinschülern der Oberstufe geleitet wird.
5. Teilnahme am Programm
Die Teilnehmer sollten in besonderer Weise sprachbegabt, motiviert und belastbar sein und ein hohes Maß an Selbstständigkeit in der Organisation des eigenen Lernens zeigen. Die Zeugniskonferenz am Ende von Klasse 6 beratschlagt und beschließt, welche Schüler nach diesen Kriterien für die Teilnahme am Parallelsprachenprogramm geeignet erscheinen. Die auf diese Weise nominierten Schüler und ihre Eltern werden schriftlich informiert und nehmen das Angebot an oder lehnen es ab. Darüber hinaus können auch die Eltern der anderen Schüler ihre Kinder für die Teilnahme vorschlagen. In diesem Fall entscheiden Frau Hamart-Schafft und Herr Kreter nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern und dem Kind über die Teilnahme.
Zwischen den teilnehmenden Kindern, deren Eltern und der Schulleitung wird eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen der Teilnahme getroffen. Das versetzungswirksame Fach ist bereits mit der Wahl der 2. Fremdsprache endgültig festgelegt.
Die Klassenkonferenz beobachtet fortdauernd den Erfolg der Teilnahme. Sie behält sich zu jeder Zeit vor, bei erheblichen pädagogischen Bedenken die Beendigung der Teilnahme zu beschließen. Auch ein freiwilliges vorzeitiges Ausscheiden aus dem Parallelsprachenprogramm ist nach einem Beratungsgespräch jederzeit und unbürokratisch möglich und hat keine negativen Konsequenzen. Der Schüler nimmt dann mit der vollen Stundenzahl am Unterricht der versetzungswirksamen zweiten Fremdsprache teil.
1Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich nur die männliche Form benutzt (generisches Maskulinum).
Selbstverständlich ist die Teilnahme unabhängig vom Geschlecht.