Lernmittel (Eigenanteil und Verbrauchsmaterialien)
Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
nach §96 Abs. 5 SchulG sind Sie verpflichtet, einen sogenannten Eigenanteil bei der Beschaffung der benötigten Lernmittel zu leisten. Der Eigenanteil beträgt pro Schuljahr ein Drittel der „Durchschnittsbeträge“, das heißt:
– für die Sekundarstufe I (Durchschnittsbetrag 102,00 €) : 34€
– für die Sekundarstufe II (Durchschnittsbetrag 93,00 €): 31€
Die für den Eigenanteil zu beschaffenden Bücher für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensinhalt nach SGB XII (Sozialhilfe) und für Asylbewerber werden ausschließlich vom Fachbereich 40 (Abteilung Schulverwaltung der Stadt Hattingen) bestellt. Ohne einen gültigen Nachweis über die Anspruchsberechtigung wird keine Bestellung vorgenommen. Die Buchbestellung muss bis zum 30.05.2023 in die Briefkästen des Verwaltungsgebäudes (Hüttenstraße 43, Hattingen) geworfen werden.
Die Eigenanteile der Lernmittelfreiheit für Hartz IV-Empfänger (ALG II) werden nicht mehr von der Abteilung Schulverwaltung übernommen.´
Darüberhinaus bitten Sie einzelne Fachschaften, sogenannte Verbrauchsmaterialien wie Arbeitshefte anzuschaffen. Damit ersparen Sie uns Kopien und Ihren Kindern eine „Zettelwirtschaft“, zudem können die Arbeitshefte auch in Vertretungsstunden gut genutzt werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Kosten zu tragen, wenn Sie sich bitte an den Förderverein unserer Schule (foerderer@gywa.de).
In der unten stehenden Tabelle werden die benötigten Materialien – Eigenanteil und Verbrauchsmaterialien - für das kommende Schuljahr 2023/24 jahrgangsweise aufgelistet.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Loenertz und Christopher Flauaus
Tabelle zu den Lernmitteln [Preisangaben (in EUR) ohne Gewähr]
Wichtiger Hinweis:Die Tabelle zu den Lernmitteln im Eigenanteil und den Verbrauchsmaterialien wird in jedem Schuljahr in den Osterferien aktualisiert. Erst danach gibt sie verbindlich Auskunft über die Lernmittel und Verbrauchsmaterialien für das jeweils nächste Schuljahr, schaffen Sie also bitte vorher noch nichts an. Davon ausgenommen sind nur die für die Jahrgangsstufe 5 benötigten Lernmittel und Verbrauchsmaterialien. Darüber erhalten die Erziehungsberechtigten unserer künftigen Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Mitteilung, die in jedem Fall als aktuell und zuverlässig anzusehen ist.