Was ist die SV?

1. Allgemeingültiges zur SV an Schulen in Nordrhein-Westfalen

1.1 Schaubild als Wegweiser

Um Euch einen schnellen Überblick über die Zusammensetzung aller Schülervertretungen im Land Nordrhein-Westfalen zu geben hier zunächst ein Organigramm, welches wir auf www.SVtipps.de gefunden haben.

 

 

Wer sich weitergehend informieren möchte und vielleicht auch Tipps für die SV-Arbeit an unserer Schule sucht, sollte unbedingt mal bei www.SVtipps.de nachlesen!

Wir würden uns freuen, wenn Ihr Anregungen, die Ihr dort findet oder eigene Ideen zum Wohle der Schülerschaft und der Schulgemeinde (Eltern, Lehrer, Hausmeister, Sekretariat, Schülerschaft) bei der SV vorstellt und aktiv mithelft, sie umzusetzen.

 

1.2 Mitglieder der SV

 

Hier noch ein paar kurze Erläuterungen zum Aufbau und zur Organisation der SV, wie sie für ganz Nordrhein-Westfalen gilt:

1.2.1 Die Basis entscheidet: Klassen- und Kurssprecher

Wie Ihr dem Organigramm entnehmen könnt, entscheiden alle Schülerinnen und Schüler (ab sofort abgekürzt mit SuS) über die SV und deren Erfolg an einer Schule. Das geschieht dadurch, dass jede Klasse zu Beginn eines Schuljahres einen Klassensprecher sowie einen Stellvertreter in einer geheimen Abstimmung wählt. Genauso tun das die Stufen EF, Q1 und Q2: Sie wählen Stufensprecher und deren Vertreter.

Um eine gute Wahlentscheidung zu treffen, haben wir euch noch einmal die Anforderungen an einen möglichen Klassen- oder Jahrgangssprecher auf einem Extrablatt aufgelistet und den eingeladenen Vertretern bei unserem SV Treffen im März zum Aushang in den Klassen mitgegeben.

Bitte nehmt die Aufgabe ernst – eine gute Schule braucht Schüler, die sich engagieren wollen!!

 

1.2.2 Wie ein eigenes Parlament: Der Schülerrat und die SV -Sitzungen

Die Klassen- und Kurssprecher bilden den Schülerrat. Wenn dieser eine Sitzung abhält, nennt man dies umgangssprachlich auch SV -Sitzung.

Für Klassen- und Kurssprecher ist die Teilnahme an diesen Sitzungen verpflichtend. Hier werden sie über den aktuellen Stand an der Schule, über laufende und anstehende Projekte und Aktionen informiert. Zudem kann hier vertraulich über Probleme mit Lehrern, Missstände an der Schule usw. gesprochen werden.

Die Vertreter der Klassen- und Jahrgangssprecher dürfen in der Regel nur dann an SV -Sitzungen teilnehmen, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt, das heißt, wenn Sitzungen der SV außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Vertreter haben nur eine beratende Funktion, während Klassen- und Jahrgangssprecher bei Entscheidungen in SV-Sitzungen abstimmen dürfen.

Normalerweise werden Sitzungen von den Schülersprechern vorbereitet und geleitet. Die Schülersprecher laden dazu mindestens einmal im Monat (wenn nötig auch öfters) rechtzeitig per Aushang oder Email-Verteiler zur Sitzung ein.

Es wird empfohlen, dass Sitzungen in der großen Pause oder in einer 6. Stunde stattfinden. Die Schülersprecher erstellen eine Tagesordnung und sorgen dafür, dass die Schulleitung Raum und Zeit für die Sitzung zur Verfügung stellt. Unterstützt werden sie dabei von den Verbindungslehrern (siehe 1.2.4), die, auf Wunsch der SV, ebenfalls an der Sitzung teilnehmen. Andere Lehrer oder die Schulleitung haben kein generelles Recht an der ganzen Sitzung teilzunehmen. Es sollte ihnen jedoch die Möglichkeit gegeben werden, auf Wunsch zu einzelnen Tagesordnungspunkten Beiträge zu leisten.

 

1.2.3 Höchst verantwortlich und arbeitsintensiv: Der Schülersprecher

 

Der Schülersprecher ist Vorsitzender und Sprecher des Schülerrates und führt dessen

Beschlüsse aus. Er ist dem Schülerrat gegenüber verantwortlich.

 

Es gibt zwei verschiedene Wahlverfahren:

A Der Schülersprecher und seine Stellvertreter können aus der Mitte des Schülerrates gewählt

werden, müssen also mandatierte (=gewählte) Klassen-/Jahrgangsstufenvertreter sein.

 

B Wünschen (jedoch) mindestens 20 % aller Schüler einer Schule es, so kann der Schülersprecher und seine Vertreter sowohl aus der gesamten Schülerschaft ab Klasse 5(Schülerversammlung lt. 3.6 SV-Erlass) als auch aus dem Schülerrat gewählt werden.

Hier die wichtigsten Aufgaben des Schülersprechers im Überblick:

=> Vorsitzender der SV

=> beruft die SV -Sitzungen und die Schülervollversammlung ein und leitet diese

=> vertritt die Interessen aller Schüler

=> ist Ansprechpartner für die Schüler, Lehrer, Eltern, Schulleitung und den Hausmeister

=> ist kraft Amtes Mitglied in verschiedenen Schulgremien (Schulkonferenz, Förderverein)

=> hat die Möglichkeit, nach Absprache mit der Schulleitung auch an Gesamtlehrerkonferenzen regelmäßig teilzunehmen. (Dies ist allerdings ein freiwilliger Bonus der Schulleitung, da dort auch oft interne Angelegenheiten besprochen werden. Daher solltet ihr zeigen, dass ihr vertrauenswürdig seid und speziell über Personalangelegenheiten usw. eure Schweigepflicht einhaltet.)

=> unterrichtet die SV über die Gespräche mit der Schulleitung und den Gremien und anders herum

=> hält Kontakt zu den SV -Lehrern und der Schulleitung (bestenfalls: regelmäßige Treffen; mindestens 1-2 mal im Monat)

=> trägt Bitten und Beschwerden aus der Schülerschaft der Schulleitung vor

=> wird von den SV -Lehrern und der Schulleitung unterstützt

=> darf in Absprache mit der Schulleitung für wichtige Tätigkeiten auch einmal vom Unterricht befreit werden.

=> ist verantwortlich dafür, dass die Beschlüsse der SV -Sitzung auch umgesetzt werden

=> ist Bindeglied zwischen den verschiedenen AGs, die der SV angehören. Daher beruft er auch die von ihm geleitete Sitzung der Zentralen Ebene ein.

=> schaut nach dem Rechten und sorgt für Ordnung (z. B. dass die Kassenwarte ordentlich arbeiten)

=> versucht Konflikte zu lösen

 

1.2.4 Die Vertrauens (SV) Lehrer

Die Vertrauenslehrer (2-3 je nach Größe einer Schule) werden in der ersten SV -Sitzung des neuen Schuljahres für ein Jahr gewählt.

Sie sind sehr eng mit der SV verbunden. Sie unterstützen die Schülersprecher bei Bedarf mit Rat und manchmal auch Tat. Zudem können die Vertrauenslehrer den SV Sitzungen beiwohnen und euch bei der ein oder anderen Entscheidung ihre Empfehlung mit auf den Weg geben. Das kann manchmal sehr hilfreich sein, da sie ihre Lehrerkollegen sehr gut kennen und somit manchmal unnötigen Ärger zwischen Lehrer- und Schülerschaft vermeiden können.

Für einen guten Austausch ist es wichtig, dass sich die Schülersprecher regelmäßig mit den Vertrauenslehrern und der Schulleitung zusammensetzen und sich gegenseitig über neue Ereignisse informieren oder gemeinsame Belange absprechen.

Unbedingt wissen solltet Ihr, dass die SV Lehrer für alle Schüler die Ansprechpartner sind, wenn es Probleme mit Lehrern oder Mitschülern gibt oder wenn ihr Fragen zum Unterricht habt. Die erste Anlaufstelle sollte aber immer die SV und deren Sprecher sein; die sind einfach noch mal „näher dran“.

1.3 Die SV macht Schule

1.3.1 Die Schulkonferenz

Während der Schülerrat für die Belange der Schüler zuständig ist, organisieren sich die Eltern in der Elternpflegschaft und die Lehrer beraten und beschließen in der Lehrerkonferenz Diese drei Gruppen nennt man auch Gremien.

Alle bedeutenden Anliegen und Beschlüsse eines der drei genannten Gremien betreffen immer auch die zwei anderen, also die gesamte Schulgemeinde (v.a. Schüler, Eltern, Lehrer) und die damit verbundene Entwicklung und Arbeit der Schule.

In der Schulkonferenz als höchstes Beschlussorgan (Gremium) der Schule werden darum die jeweiligen Vorschläge, Bedarfe (Wünsche und Notwendigkeiten) und Beschlüsse aus Schülerversammlung, Eltern- bzw. Schulpflegschaft oder Lehrerkonferenz mit allen Beteiligten abgestimmt.

Dazu senden alle drei Gremien jeweils 6 Vertreter aus ihren Reihen. Konkret bedeutet das, dass Schüler, Eltern und Lehrer gleich und gleichberechtigt in der Schulkonferenz repräsentiert werden und Entscheidungen treffen können: jede Gruppe stellt ein Drittel (= Drittelparität) der insgesamt 18 Mitglieder.

Die Schulleitung sitzt der Schulkonferenz vor, gilt aber nicht als Vertreter der Lehrerkonferenz. Sie stimmt in der Regel nicht mit ab; nur, wenn genauso viele „für“ wie „gegen“ etwas sind, ist die Stimme der Schulleitung wichtig, weil sie dann die Richtung entscheidet.

 

Aufgrund der Bedeutsamkeit der Schulkonferenz ist es wichtig, dass die Schülerversammlung 6 gewissenhafte Vertreter, sowie 6 ebenso gewissenhafte Stellvertreter wählt, um immer vollständig und nachdrücklich die Belange der Schülerschaft verfolgen zu können.

 

1.3.2 Arbeitskreise (AKs)

In der Regel hat die SV immer jede Menge zu tun. So ist zum Beispiel der permanente Schmutz in der Schule ein Problem oder die Schüler wünschen Veränderungen, die größerer und längerfristigerer Planungen bedürfen.

In diesem Fall ist eine gute Organisation wichtig und, dass die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden. Das kann man gut in Form von Arbeitskreisen machen, die aus direkten Mitgliedern der SV, aber auch gern aus anderen interessierten Schülern oder sogar hilfreichen erwachsenen Personen bestehen können. Dabei ist es wichtig, dass es eine Art Vorsitzenden gibt, der gleichzeitig Ansprechpartner und Repräsentant für den Arbeitskreis ist. Der AK entwickelt gemeinsam einen Arbeitsplan, in dem er die beteiligten Personen, feste Termine usw. einträgt, um so eine Übersicht über seine Tätigkeiten zu haben und anderen zu geben.

In regelmäßigen Abständen berichten die Vorsitzende der jeweiligen AKs die SV über den Stand ihrer Arbeit.

 

1.3.3 Aktivitäten rund um die SV

Neben den AKs, die in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Thema eingerichtet werden, gibt es Belange der Schülerschaft, die fest und regelmäßig im Schuljahr anfallen. Hier werden meist kurzfristig Helfer aus der Schülerschaft benötigt, da die Abläufe langfristig und traditionell bei der SV geplant worden sind.

 

1.4 Für Weiterleser: Rechtliche Grundlagen rund um die SV in Nordrhein-Westfalen

Wenn du dich rechtlich schlau(er) machen möchtest, findest du hier einige Verweise auf die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:

  • im Schulgesetz (SchulG) Nordrhein-Westfalen:

- zur SV: §74 Schülervertretung (auch SV Erlass genannt)

- zur Schulkonferenz: §65, 66

- zur Lehrerkonferenz: §68

- zur Schulpflegschaft: §72

- zu Wahlverfahren: §63

  • im Schulmitwirkungsgesetz (SchMG)

- zur SV §12

  • in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS)

- zu Schülerangelegenheiten/ Schulmitwirkung: Kapitel 12.

Dazu erklärende und auch weiterführende Links findest du zahlreich im Internet.

Viel Spaß beim Stöbern!