Kriterien zur Leistungsbewertung im Fach Kunst

Die Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Fach Kunst für Sek II ergibt sich grundsätzlich aus den entsprechenden Vorgaben des Schulgesetzes (§§ 48ff) und den Lehr- und Lernplänen (Grundlagen: §13 - §16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst für die gymnasiale Oberstufe).

Folgende Grundsätze zur Leistungsbewertung sind festzuhalten:

Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden alle von den Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen.

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten.

Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Bei der schriftlichen und mündlichen Darstellung ist auf sprachliche und sachliche Richtigkeit, auf fachsprachliche Korrektheit, auf gedankliche Klarheit und auf eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise zu achten. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bewertet werden.

Die Bewertung der Leistungen muss den Schülern auch im Vergleich mit den Mitschülern transparent sein.

Leistungsbewertung Kunst für die Sek II

Schriftliche Leistungen

Die „schriftlichen Leistungen“ dienen der Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt und sollen darüber Aufschluss geben, inwieweit im laufenden Kursabschnitt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor.

Die verschiedenen Klausurtypen umfassen im Fach Kunst:

  • die „bildnerische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung“ (Aufgabenart I),
  • die „Analyse - Interpretation von bildnerischen Gestaltungen“ (Aufgabenart II),
  • die „fachspezifische Problemerörterung – gebunden an Bildvorgaben oder Texte“ (Aufgabenart III),
  • Hausarbeit“ oder
  • „Facharbeit“
  • Die Klausur im 2. Halbjahr Q2 wird in Anlehnung an die Abiturklausur gestellt. Mindestens zwei Aufgaben werden zur Auswahl gegeben. Für die Auswahl werden 30 Minuten Auswahlzeit eingeplant. Eine der Klausuren ist eine gestaltungspraktische Aufgabenstellung. Hierfür verlängert sich die Arbeitszeit um eine Stunde.

Sonstige Mitarbeit

Dem Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich „schriftliche Leistungen“. Hier sind alle Leistungen zu werten, die der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbringt. Dazu gehören:

  • gestaltungspraktische Aufgaben, die kriteriengeleitet formuliert sein müssen
  • hierzu auch die prozessbegleitenden Zwischenergebnisse Beteiligung am
  • Unterrichtsgespräch,
  • Einzel- und Gruppengespräche,
  • Portfolio, das die Arbeitsprozesse und die bildnerischen Entscheidungen in reflektierender Weise dokumentiert (z. B. Hefter, Kunstbuch o. ä.),
  • Kompetenzraster, die den Schülerinnen und Schülern zur Evaluation der Prozesse und zur Selbstbewertung dienen können und die gleichzeitig von der Lehrkraft als Bewertungsinstrument genutzt werden,
  • Referate, bei denen der Inhalt und dessen Aufarbeitung für die Adressatengruppe in die Bewertung einfließt,
  • Protokolle, Hausaufgaben
  • schriftliche / gestalterische Übungen (30-45 Min.),
  • Projektarbeiten,
  • sonstige Präsentationsleistungen und die sog. eigenverantwortliche Arbeit (EvA), bzw. der eigenverantwortliche Unterricht (EvU)

(je nach Jahrgangsstufe und Absprache unter den Jahrgangslehrern bzw. mit der Fachkonferenz / siehe auch „Unterrichtsvorhaben“ des Faches Kunst für die Sek. II).

Für Schüler, die keine schriftlichen Leistungen erbringen, ist der Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ entsprechend zu gewichten.

Im Zusammenhang mit den fachspezifischen Gegebenheiten des Faches Kunst lassen sich vielfältige Möglichkeiten entwickeln, die den Anstoß zu besonderen Lernleistungen geben können. Der zu fordernde Anspruch muss sich einerseits an den Anforderungsbereichen für die gymnasiale Oberstufe orientieren, andererseits muss Raum entstehen für neue, anders geartete Leistungen, deren Chance produktiv genutzt werden kann.

Kriterien zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Fach Kunst – Sek I

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO - SI) dargestellt.Da im Pflichtunterricht des Faches Kunst in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung. Analog zu den Kriterien der Sek. II erfasst der Beurteilungsbereich „Mitarbeit im Unterricht in der Sek. I“ die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge umfassen gestalterisch-praktische Arbeiten sowie mündliche und schriftliche Äußerungen in enger Bindung an die Aufgabenstellung, die inhaltliche Reichweite und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit und Klassenstufe.

Alle Formen der Mitarbeit im Unterricht haben wichtige eigenständige Funktionen. Sie dienen im Unterricht dem Fortgang des Lernprozesses, sie geben den Schülern Hinweise auf ihren Leistungsstand, sie geben den Lehrern unterschiedliche Möglichkeiten zur Lernerfolgskontrolle. Sie sollten daher möglichst vielfältig eingesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob vorrangig jeweils Aufgaben der inhaltlichen Fortführung, der vertiefenden Einübung oder differenzierenden Problematisierung gestellt sind. Der Stellenwert des jeweiligen Beitrages zum Unterricht als Beurteilungsgrundlage muss demnach von Fall zu Fall von den Lehrern bestimmt werden.

Formen der Mitarbeit im Unterricht der Sek. I sind:

· gestalterisch-praktische Aufgaben,

· Portfolio (z. B. Hefter, Kunstbuch o. ä.),

· schriftliche Übungen,

· Hausaufgaben,

· Protokolle,

· Referate,

· Projektarbeiten

(je nach Klassenstufe und Absprache unter den Jahrgangslehrern bzw. der Klassenkonferenz / siehe auch „Hauscurriculum“ des Faches Kunst für die Sek. I).

Am Ende eines Schulhalbjahres erhalten die Schüler eine Zeugnisnote, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen im Halbjahr den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. Die Notenbildung erfolgt durch den Fachlehrer. In die Note gehen alle im Unterricht erbrachten Leistungen ein. Sie stellt eine an den Lernzielen des Unterrichts gemessene Beurteilung der Gesamtleistung des Schülers dar.

Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“

Differenzierte Qualifikationen werden grundsätzlich in allen Fächern gefordert, sie haben aber besondere Bedeutung in den Fächern, die vorrangig auf das Ziel „kommunikative Kompetenz“ hin orientiert sind.

Aus der Struktur der einzelnen Fächer ergeben sich darüber hinaus besondere pädagogische Zielsetzungen, Arbeitsverfahren und Beurteilungskriterien.

Charakteristisch für das Fach Kunst ist die wechselseitige Überlagerung und Durchdringung von theoretisch- verbalen und praktisch- visualisierenden Lernprozessen, wobei der Bereich der praktisch- visualisierenden Lernprozesse selbst eine Integration von Theorie und Praxis in sensomotorischen Handlungsvollzügen darstellt.

Diese für das Fach Kunst spezifische doppelte Komplementärstruktur bedingt spezifische Arbeitsverfahren und Beurteilungskriterien im Bereich „Sonstige Mitarbeit“. Entscheidendes Merkmal gegenüber primär theoretisch - verbal orientierten Fächern ist dabei die grundsätzliche Möglichkeit visualisierender Arbeitsformen in den beiden Lernbereichen des Faches:

  • Reflexion über visuell-ästhetische Objekte, Prozesse, Situationen und das Medium der visuellen Sprache selbst
  • reflektierte Verarbeitung von Wahrnehmung/Erfahrung in praktisch-produktiven Prozessen.

1. Unterrichtsgespräch

Das UG verlangt die Fähigkeit, in der realen Gesprächssituation auf Argumente einzugehen, bzw. im jeweiligen Gesprächszusammenhang verwertbare Argumente zu liefern, d. h. sich intentional kooperativ zu verhalten.

Der Schüler kann dabei folgende Fähigkeiten entwickeln:

  • eigene Überlegungen sachlich richtig und verständlich formulieren können
  • Denkanstöße aufnehmen können
  • Problemstellungen im Gesprächszusammenhang entdecken und darstellen können
  • rational argumentieren können
  • divergierende Denkansätze verarbeiten können
  • individuelle Standpunkte und Denkansätze in der Gruppe artikulieren können
  • Kritik konstruktiv verarbeiten können
  • Denk- und Verhaltensweisen anderer respektieren bzw. tolerieren können

2. Praktische Arbeit

Da es bei der praktischen Arbeit in der Regel nicht um punktuelle Leistungen und Ergebnisse, sondern um längere Arbeitsprozesse mit Ergebnissen in verschiedenen Stadien geht, müssen aus der didaktisch - pädagogischen wie aus der beurteilenden Perspektive folgende Qualifikationen berücksichtigt werden:

  • perzeptuelle und bildnerische Sensitivität
  • Fähigkeit zur produktiven Verarbeitung von Wahrnehmung/Erfahrung
  • Fähigkeit zu selbständigem, zielbezogenem experimentellem Verhalten
  • Fähigkeit zu differenzierter Problemverarbeitung
  • Fähigkeit zur zielstrebigen Ausarbeitung
  • Fähigkeit, im Prozess der Ausarbeitung auf neue Einsichten, Entdeckungen und unvorhergesehene Schwierigkeiten flexibel zu reagieren
  • Fähigkeit, Kritik konstruktiv zu verarbeiten

Aus der Perspektive der Beurteilung ergeben sich im Zusammenhang damit für die künstlerisch- praktische Arbeit - oberhalb der Ebene konkreter thematischer Eingrenzungen - folgende Kriterien:

  • Prägnanz der Ausführung
  • Non - verbale Evidenz der Lösung
  • Schlüssigkeit/Originalität der Konzeption
  • Adäquater Einsatz von Materialien/Verfahren

Welche der genannten Kriterien in der Bewertung vorrangig zu berücksichtigen sind, lässt sich erst vor dem Hintergrund der konkreten Aufgabenstellung entscheiden.

3. Einzelgespräch Lehrer—Schüler

Im engen Zusammenhang mit den praktisch- produktiven Prozessen im Unterricht steht das die Arbeit begleitende Einzelgespräch mit dem Schüler, das in Verbindung mit der jeweils speziellen Problemlage der praktischen Arbeit eine weitere Möglichkeit individueller Förderung und Beurteilung bietet.

Der Fachlehrer hat hier im Rahmen der praktisch- künstlerischen Tätigkeit besondere Orientierungs- und Informationsmöglichkeiten. Er kann Einsichten in individuelle Fähigkeiten und Anlagen seiner Schüler gewinnen.

Grundsätzlich sind dabei - analog zum Unterrichtsgespräch – folgende Qualifikationen zu berücksichtigen:

  • eigene Intentionen artikulieren können
  • kritische Distanz zu Konzepten und Realisation gewinnen können
  • eigene Leistungen in Beziehung zur Leistung anderer sehen können
  • Wirkungen der eigenen Arbeit reflektieren können
  • Anregungen und Kritik aufnehmen können
  • Hausaufgaben
  • Protokolle (entfallen in der Regel in den unteren Klassenstufen)
  • Referate
  • Schriftliche Übungen

Aus dem Aufgeführten folgt, dass die Notenfindung Prozesscharakter hat: der Lehrer bildet sich ein Urteil durch Beobachtung der unterschiedlichen Lernleistungen des Schülers im Verlauf des Unterrichts. Dabei ist es weder pädagogisch sinnvoll noch notwendig, jede erbrachte Einzelleistung des Schülers zu „notieren“.

4. Bewertungsaspekte für Gruppenarbeit im Kunstunterricht

Planungsphase

Durchführungsphase

Präsentationsphase

konstruktives Einbringendes Schülers/der Schülerin in die Gruppenbildung

Einbringen des Schülers/der Schülerin in die Themenfindung

Kooperation mit seinen/ihren MitschülerInnen

Fähigkeit das Projekt zu beschrieben und den Projektverlauf zu planen

Einbringung von Vorschlägen für die Material- und Informationsbeschaffung

Handlungskompetenz:

Pünktlichkeit, zuverlässige Erledigung von Hausaufgaben

Ordentliches und sauberes Arbeiten

Einsatz in das Gelingen des Projekts

Suche nach eigenen Lösungen

Selbstständiges Durchführen von Aufgabenstellung

Einhalten festgelegter Regeln

Fähigkeit, sich und anderen Informationen zu beschaffen

Fähigkeit, Informationen zu ordnen und auszuwerten

Fähigkeit, die eigene Meinung darzustellen

Sozialkompetenz:

Unterstützung der Arbeit anderer

faires und rücksichtsvollen Zusammenarbeiten mit anderen

Fähigkeit zum Schließen von Kompromissen

klare Darstellung der Ergebnisse des Projekts (Plakat, Vortrag)

Fähigkeit, den Projektverlauf darzustellen

Fähigkeit, Fragen zum Projekt zu beantworten

Fähigkeit, selbstkritisch die eigene Projektarbeit zu reflektieren

Vorschläge zur Verbesserung und Weiterführung des Projekts

Diagnostizieren und individuell fördern im Kunstunterricht

Kunst kann nicht unterrichtet werden ohne den einzelnen Lernenden persönlich insbesondere in seinen gestalterischen wie rezeptiven Fähigkeiten aber auch in seinem fachspezifischen Wissen und seinem ästhetischen Urteilsvermögen zu fördern und zu fordern.

Im Kunstunterricht des Gymnasium Waldstraße wird individuell gefördert durch:

  • regelmäßige individuelle Beratung während des bildnerischen Arbeitsprozesses
  • Schüler beraten Schüler in gemeinschaftlichen Reflexionen
  • Schülerinnen und Schüler lernen voneinander, insbesondere bei Gruppenarbeiten
  • individuelle Anerkennung durch Projekte und Ausstellungen

Im Kunstunterricht werden diagnostiziert:

  • der bildnerische Entwicklungsstand bzw. die bildnerische Entwicklung
  • die kreativen und visuellen Fähigkeiten
  • das Kommunikations- und Rezeptionsvermögen

durch:

  • Unterrichtsbeobachtungen zur Lernentwicklung
  • bildnerische Gestaltungsergebnisse
  • Beurteilung eigener bildnerischer Ergebnisse (Selbstbeurteilung)
    Beurteilung bildnerischer Ergebnisse anderer (Beurteilung von Mitschülerinnen und Mitschülern)

4. Hausaufgaben

Folgende Arbeiten werden von der Fachkonferenz Kunst als sinnvoll erachtet:

  • Referate vorbereiten
  • Bilder recherchieren
  • Vorzeichnungen
  • Skizzen
  • Naturbeobachtungen
  • Kompositionsskizzen
  • Texterfassung
  • Materialvorbereitungen

(siehe: „Hausaufgabenkonzept“)

Die Fortsetzung von gestalterischen Arbeiten zu Hause gilt im Allgemeinen nicht als sinnvoll.