Leistungsbewertung im Fach Religion

Durch die "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG" sind Leistungen, die über Distanzunterricht erbracht werden zu benoten. Dieses Konzept setzt diesen Erlass für die Fächer Philosophie und Praktische Philosophie um:

Konzept zur Bewertung digitalen Unterrichts

Die verbindlichen rechtlichen Grundlagen der Benotung bilden das Schulgesetz (§ 48 SchulG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI).

Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach. Dies bedeutet, dass das Fach wie jedes andere Fach auch benotet wird und dass es versetzungsrelevant ist. In der Sekundarstufe I werden im Fach Religion keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Note ergibt sich daher wesentlich aus der aktiven Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und zu einem geringeren Teil aus schriftlichen Überprüfungen des Lernstandes, sogenannten Tests. Auch die Heftführung wird zur Benotung herangezogen. Das neue Kerncurriculum schreibt dazu:

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zu unterschiedlichen Gesprächs- und Diskussionsformen, Kurzreferate, Präsentationen)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit an und mit Texten und weiteren Materialien, Ergebnisse von Recherchen, Mindmaps, Protokolle)
  • fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen (z.B. Bilder, Videos, Collagen, Rollenspiel)
  • Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (Hefte/ Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen sowie
  • Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von Gruppenarbeit und projektorientiertem Handeln).

Bei der Benotung werden sowohl die Quantität als auch die Qualität der Beiträge berücksichtigt. Die Beurteilung der Qualität richtet sich dabei u.a. nach diesen Gesichtspunkten:

Reproduktion

  • Sind dem Schüler Ergebnisse, Inhalte und Erkenntnisse aus dem Unterricht präsent und können sie passend reproduziert werden?
  • Kann der Schüler einfachen Quellen Informationen entnehmen und sachrichtig wiedergeben?
  • Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage komplexe Quellen zu verstehen und kann er dies zum Ausdruck bringen?

Erlerntes anwenden und beziehen

  • Kann der Schüler verschiedene Inhalte sachrichtig zueinander in Beziehung setzen?
  • Kann der Schüler Positionen, Meinungen oder Aussagen miteinander vergleichen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten deutlich machen?

Begründet eine Meinung bilden

  • Ist der Schüler in der Lage, sich seine eigene Meinung bewusst zu machen und diese für andere verständlich auszudrücken?
  • Können darüber hinaus allgemein gültige Gründe und Argumente für die eigene Meinung angeführt werden?
  • Ist der Schüler in der Lage, Meinungen und Ansichten anderer Personen, die von der eigenen abweichen, zu verstehe und kann er dies ausdrücken?
  • Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage sich in die Position anderer Personen zu versetzen und kann er Dinge aus dieser Perspektive heraus argumentativ beurteilen?

Der konfessionelle Religionsunterricht soll eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ermöglichen und fördern, jedoch nicht zur Religion erziehen. D.h., dass der persönliche Glaube oder persönliche Überzeugungen nicht Gegenstand der Benotung sind, obwohl ihnen natürlich im Unterricht Raum gegeben wird. Vielmehr wird die Fähigkeit, sich kritisch und Kriterien geleitet mit den Themen des Unterrichts und den eigenen Standpunkten auseinanderzusetzen zu können, benotet.

Richtlinien für die Bewertung der sonstigen Mitarbeit in der Sek. I

In der Sekundarstufe II bleiben diese Anforderungen grundsärtlich erhalten. Dabei wird aber eine größere Selbständigkeit bei der aktiven Mitarbeit von den Schülerinnen und Schülern verlangt (sog. Bringschuld). Die Inhalte und Arbeitsweisen nähern sich dem wissenschaftlichen Vorgehen in der Bezugsdisziplin Theologie an (Wissenschaftspropädeutig). 

Zudem kann der Religionsunterricht als Klausurfach belegt werden. In der Einführungsphase wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q1 und Q2) werden je zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Die Klausurnoten gehen in der Regel zu 50% in die Zeugnisnote ein. Die Gestaltung der Klausuren lehnt sich im Verlauf der Oberstufe zunehmend an den Vorgaben für das Zentralabitur an, um hier eine gute Vorbereitung zu gewährleisten. Informationen zur den Abiturvorgaben, den Aufgabenformaten und den Anforderungsbereichen findet man auf der Ministeriumsseite zum Zentralabitur. Die Klausurnoten werden in einem Erwartungshorizont ausgewiesen, den jede Schülerin/jeder Schüler zur eigenen Klausur erhält.

Wenn das Fach Religion schriftlich belegt wird, kann in der Q1.2 die erste Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Auch die Facharbeiten orientieren sich an den Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe. D.h., dass nach wissenschaftlichen Kriterien zu einer eingegrenzten Fragestellung eine Arbeit von ca. 10 Seiten Umfang erstellt wird. Dazu müssen

  1. theologische, philsophische oder historische Inhalte (je nach Fragestellung) korrekt erarbeitet und dargestellt werden (Anforderungsbereich I),
  2. die erarbeiteten Inhalte miteinander in Beziehung gesetzt werden (Anforderungsbereich II),
  3. die Inhalte und Aussagen kriteriengeleitet beurteilt oder diskutiert werden (Anforderungsbereich III).

Die Gesamtnote der Arbeit wird in einem Gutachten ausgewiesen, in dem auf die einzelnen Anforderungen eingegangen wird.

Der Religionsunterricht soll eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ermöglichen und fördern, jedoch nicht zur Religion erziehen. D.h., dass der persönliche Glaube oder persönliche Überzeugungen nicht Gegenstand der Benotung sind, obwohl ihnen natürlich im Unterricht Raum gegeben wird. Vielmehr wird die Fähigkeit, sich kritisch und kriteriengeleitet mit den Themen des Unterrichts und den eigenen Standpunkten auseinanderzusetzen zu können, benotet.

Wie in anderen Unterrichtsfächern auch werden im Religionsunterricht neben den Inhalten auch Methoden, Arbeitstechniken und verschiedene Kompetenzen vermittelt. Das neue Kerncurriculum Sek. I. bestimmt zentrale Kompetenzen und unterscheidet dabei zwischen Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen:

Sachkomepetenz (S)

Die Schülerinnen und Schüler

S 1 entwickeln Fragen nach Grund, Sinn und Ziel des eigenen Lebens sowie der Welt und beschreiben erste Antwortversuche,

S 2 identifizieren  religiöse  Zeichen  und  Symbole  und  benennen  ihre  Bedeutungen,

S 3 identifizieren und erläutern den Symbolcharakter religiöser Sprache an Beispielen,

S 4 erläutern an Beispielen elementare Inhalte des christlichen Glaubens,

S 5 zeigen  an  exemplarischen  Geschichten  des  Alten  und  Neuen  Testaments deren bleibende Bedeutung auf,

S 6 erläutern  an  Beispielen,  wie  die  Kirche  unter  verschiedenen  historischen Bedingungen Gestalt annimmt,

S 7 beschreiben  und  deuten  Ausdrucksformen  religiöser,  insbesondere kirchlicher Praxis,

S 8 erklären die Bedeutung religiöser – insbesondere kirchlicher – Räume und Zeiten,

S 9 unterscheiden  Religionen  und  Konfessionen  im  Hinblick  auf  grundlegende Merkmale.

Methodenkompetenz (M)

Die Schülerinnen und Schüler

M 1 identifizieren und markieren zentrale Informationen in Texten mit religiös relevanter Thematik,

M 2 fassen altersangemessene, religiös relevante Texte und andere Materialien in mündlicher und schriftlicher Form zusammen und erläutern sie,

M 3 finden selbstständig Bibelstellen auf,

M 4 identifizieren  biblische  Erzählungen  als  literarische  Texte  und  Glaubenszeugnisse und analysieren sie in Grundzügen auch unter Berücksichtigung der jeweiligen biblischen Lebenswelt,

M 5 erzählen Geschichten anschaulich nach, auch unter Berücksichtigung des Wechsels von Figurenperspektiven,

M 6 beschreiben  die  Wirkung  von  künstlerischen  Darstellungen  biblischer Erzählungen sowie anderer religiös relevanter Themen und deuten deren Symbolik von Farben und Formen,

M 7 beschaffen Informationen zu religiös relevanten Themen und geben sie adressatenbezogen weiter,

M 8 organisieren für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitsprozesse in einer Kleingruppe.

Urteilskompetenz (U)

Die Schülerinnen und Schüler

U 1 begründen in elementarer Form eigene Standpunkte zu menschlichen Verhaltensweisen sowie religiösen und ethischen Fragen,

U 2 bewerten einfache ethische Sachverhalte unter Rückbezug auf ausgewählte christliche Positionen und Werte.

Handlungskompetenz (H)

Die Schülerinnen und Schüler

H 1 achten religiöse Überzeugungen anderer und handeln entsprechend,

H 2 lassen sich auf Erfahrungen von Stille und innerer Sammlung ein und reflektieren sie,

H 3 begegnen  Grundformen  liturgischer  Praxis  (Gebet,  Schulgottesdienst, Feiern) respektvoll und reflektieren diese,

H 4 gestalten religiöse Sprachformen und reflektieren sie,

H 5 setzen religiöse Texte gestalterisch in verschiedenen Ausdrucksformen um,

H 6 organisieren ein überschaubares Projekt im schulischen Umfeld,

H 7 nehmen ansatzweise die Perspektive anderer ein,

H 8 reflektieren ihre eigenen Möglichkeiten und Schwierigkeiten, den Glauben praktisch zu leben.